Du glaubst an die Kraft der Gesetzgebung? Dann solltest du unbedingt einen Blick auf das Rheinische Grundgesetz werfen.

Bist du neugierig, welche weitsichtigen Bestimmungen, auch als „kölsche Jrundgesetz“ bekannt, sich in diesem Grundgesetz befinden? Dann könntest du prüfen, ob es auch heute noch etwas auf sich hat …

Et Rheinisch Grundgesetz

Die Artikel lauten:

Artikel 1: Et es wie et es.

(„Es ist, wie es ist.“)

Sieh den Tatsachen ins Auge, du kannst eh nichts ändern.

Artikel 2: Et kütt wie et kütt.

(„Es kommt, wie es kommt.“)

Füge dich in das Unabwendbare; du kannst ohnehin nichts am Lauf der Dinge ändern.

Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange.

(„Es ist bisher noch immer gut gegangen.“)

Was gestern gut gegangen ist, wird auch morgen funktionieren.

Situationsabhängig auch: Wir wissen, es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.

Artikel 4: Wat fott es, es fott.

(„Was fort ist, ist fort.“)

Jammer den Dingen nicht nach und traure nicht um längst vergessene Dinge.

Artikel 5: Et bliev nix wie et wor.

(„Es bleibt nichts, wie es war.“)

Sei offen für Neuerungen.

Artikel 6: Kenne mer nit, bruche mer nit, fott domet.

(„Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit.“)

Sei kritisch, wenn Neuerungen überhandnehmen.

Artikel 7: Wat wellste maache?

(„Was willst du machen?“)

Füg dich in dein Schicksal.

Artikel 8: Maach et joot, ävver nit zo off.

(„Mach es gut, aber nicht zu oft.“)

Qualität über Quantität.

Artikel 9: Wat soll dä Kwatsch/Käu?

(„Was soll das sinnlose Gerede?“)

Stell immer die Universalfrage.

Artikel 10: Drinks de ejne met?

(„Trinkst du einen mit?“)

Komm dem Gebot der Gastfreundschaft nach.

Artikel 11: Do laachs de disch kapott.

(„Da lachst du dich kaputt.“)

Bewahre dir eine gesunde Einstellung zum Humor.